Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
§1 Allgemeines
- Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller
Verträge mit uns.
- Abweichende Bedingungen wie z.B. mündliche Absprachen oder andere Einkaufsbedingungen
des Käufers sind ausgeschlossen.
§2 Angebote und Vertragsabschluß
- Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten.
- Der Vertragsabschluß erfolgt durch unsere mündliche oder schriftliche Auftragsannahme.
§3 Preise
- Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Lieferadresse. Bei geänderter Anweisung trägt
der Käufer die Kosten. Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei
Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr.
- Lieferungen " frei Verwendungs- oder Baustelle" verstehen sich auf Basis
vereinbarter Kosten in Lastzügen ohne entladen; befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt.
Die Anfuhrstraße gilt insoweit als befahrbar, wie der Fahrer nach seinem Ermessen ohne
Schäden für Fahrzeug, Produkt und fremdes Eigentum an die Baustelle heranfahren kann.
Verläßt das Fahrzeug auf Anweisung des Kunden oder deren Bevollmächtigte die
Anfuhrstraße, so haftet dieser für die entstehenden Schäden. Soweit keine Anlieferung
mit Kranentladung vereinbart ist, hat das Abladen unverzüglich, sach- und fachgerecht
durch den Käufer in genügender Zahl zu stellende Entladekräfte zu erfolgen. Wartezeiten
werden berechnet.
- Die Abnahme von Waren hat in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten
Lieferzeit zu erfolgen. Für die Folgen ungenügenden oder verspäteten Abrufs hat der
Käufer aufzukommen.
- Bei unberechtigter Annahmeverweigerung trägt der die Annahme verweigernde Käufer oder
deren Bevollmächtigter alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere auch zusätzliche
Transportkosten. Er ist außerdem schadenersatzpflichtig. Rücksendungen gelieferter Waren
werden ohne vorherige Einwilligung unsererseits nicht angenommen.
- Der Versand erfolgt auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden.
§5 Verzug und Unmöglichkeit
- Lieferzeitangaben können immer nur als annähernd angesehen werden und sind für uns
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet. Höhere
Gewalt, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare Ereignisse, wie hoheitliche Maßnahmen,
Verkehrsstörungen usw., befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der
Unmöglichkeit voll von der Leistungspflicht.
- Im Falle unseres Leistungsverzugs oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der
Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§6 Rücktrittsvorbehalt
- Wir sind berechtigt, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, wenn
ein Vorlieferant aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, seine Lieferverpflichtung
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt und eine anderweitige Beschaffung
nicht oder nur zu erheblich ungünstigeren Bedingungen möglich ist. Ferner haben wir ein
Rücktrittsrecht, wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält, oder wenn bei ihm nach
Vertragsabschluß unvorhersehbar eine Verschlechterung der Vermögenslage eintritt.
§7 Mängelrügefrist
- Für die Rügefristen hinsichtlich fehlerhafter Leistungen, Falschlieferungen usw.
verbleibt es bei der gesetzlichen Rechtslage der Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Unabhängig von der geltenden Rechtslage sind offensichtliche Mängel vom Käufer
unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung,
Verlegung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Der Einbau oder die Verlegung offensichtlich
mangelhafter Ware ist unzulässig. Verpackte Ware ist unverzüglich zu öffnen.
§8 Leistungsbeschreibung
- Muster und Proben und dergleichen sowie die Bezugnahme auf DIN Normen dienen lediglich
der näheren Warenbeschreibung und Warenkennzeichnung und begründen keine Zusicherung der
betreffenden Eigenschaften.
- Abweichungen in Struktur und Farbe bleiben vorbehalten soweit sie in der Natur der
verwendeten Materialien liegen oder handelsüblich sind.
§9 Gewährleistung und Haftung
- Die Gewähr für mangelhafte Leistungen übernehmen wir in der Weise, daß die
mangelhafte Leistung nach unserer Wahl nachgebessert oder ersetzt wird. Ist dies
unmöglich , fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde unter den
Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl nur Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsverhandlungen und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§10 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderung und der im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand nach entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.
§11 Zahlung und Zahlungsverzug
- Unsere Forderungen sind mit der Erbringung der vereinbarten Leistung sofort ohne jeden
Abzug fällig. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
- Wie sind berechtigt, vom Fälligkeitstage Zinsen in Höhe der von uns selbst zu
zahlenden Kreditkosten (Bankzinsen und Nebenkosten), die jedoch mindestens 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen, sowie 3% Bearbeitungsgebühr zu
verlangen.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur
gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden auch gestundeten
Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber
hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§12 Gerichtsstand Düren
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach §37 Zivilprozeßordnung
vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und
Scheckklagen, Düren. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.