Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Allgemeines

  1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit uns.
  2. Abweichende Bedingungen wie z.B. mündliche Absprachen oder andere Einkaufsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen.

§2 Angebote und Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten.
  2. Der Vertragsabschluß erfolgt durch unsere mündliche oder schriftliche Auftragsannahme.

§3 Preise

  1. Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Lieferadresse. Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten. Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr.
  2. Lieferungen " frei Verwendungs- oder Baustelle" verstehen sich auf Basis vereinbarter Kosten in Lastzügen ohne entladen; befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Die Anfuhrstraße gilt insoweit als befahrbar, wie der Fahrer nach seinem Ermessen ohne Schäden für Fahrzeug, Produkt und fremdes Eigentum an die Baustelle heranfahren kann. Verläßt das Fahrzeug auf Anweisung des Kunden oder deren Bevollmächtigte die Anfuhrstraße, so haftet dieser für die entstehenden Schäden. Soweit keine Anlieferung mit Kranentladung vereinbart ist, hat das Abladen unverzüglich, sach- und fachgerecht durch den Käufer in genügender Zahl zu stellende Entladekräfte zu erfolgen. Wartezeiten werden berechnet.
  3. Die Abnahme von Waren hat in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten Lieferzeit zu erfolgen. Für die Folgen ungenügenden oder verspäteten Abrufs hat der Käufer aufzukommen.
  4. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung trägt der die Annahme verweigernde Käufer oder deren Bevollmächtigter alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten. Er ist außerdem schadenersatzpflichtig. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne vorherige Einwilligung unsererseits nicht angenommen.
  5. Der Versand erfolgt auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden.

§5 Verzug und Unmöglichkeit

  1. Lieferzeitangaben können immer nur als annähernd angesehen werden und sind für uns unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare Ereignisse, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Leistungspflicht.
  2. Im Falle unseres Leistungsverzugs oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§6 Rücktrittsvorbehalt

  1. Wir sind berechtigt, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Vorlieferant aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, seine Lieferverpflichtung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt und eine anderweitige Beschaffung nicht oder nur zu erheblich ungünstigeren Bedingungen möglich ist. Ferner haben wir ein Rücktrittsrecht, wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält, oder wenn bei ihm nach Vertragsabschluß unvorhersehbar eine Verschlechterung der Vermögenslage eintritt.

§7 Mängelrügefrist

  1. Für die Rügefristen hinsichtlich fehlerhafter Leistungen, Falschlieferungen usw. verbleibt es bei der gesetzlichen Rechtslage der Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Unabhängig von der geltenden Rechtslage sind offensichtliche Mängel vom Käufer unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Verlegung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Der Einbau oder die Verlegung offensichtlich mangelhafter Ware ist unzulässig. Verpackte Ware ist unverzüglich zu öffnen.

§8 Leistungsbeschreibung

  1. Muster und Proben und dergleichen sowie die Bezugnahme auf DIN Normen dienen lediglich der näheren Warenbeschreibung und Warenkennzeichnung und begründen keine Zusicherung der betreffenden Eigenschaften.
  2. Abweichungen in Struktur und Farbe bleiben vorbehalten soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen oder handelsüblich sind.

§9 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewähr für mangelhafte Leistungen übernehmen wir in der Weise, daß die mangelhafte Leistung nach unserer Wahl nachgebessert oder ersetzt wird. Ist dies unmöglich , fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  2. Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderung und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nach entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.

§11 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Unsere Forderungen sind mit der Erbringung der vereinbarten Leistung sofort ohne jeden Abzug fällig. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
  2. Wie sind berechtigt, vom Fälligkeitstage Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten (Bankzinsen und Nebenkosten), die jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen, sowie 3% Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§12 Gerichtsstand Düren

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach §37 Zivilprozeßordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Düren. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.